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In Würde leben – und in Würde sterben. Wie hilft die Patientenverfügung dabei?

Barbara Schulz ist ehrenamtliche Patientenverfügungsberaterin der Zentralen Anlaufstelle Hospiz im UNIONHILFSWERK. Sie gibt heute einen Einblick in das Thema und legt dar, was genau eine Patientenverfügung regelt, wann sie in Kraft tritt und was es zu beachten gilt. Sie schildert außerdem, warum Fortbildungen und der Austausch im Team so wichtig sind für die Beraterinnen und Berater.

Jedes Gespräch und jede Beratung sind anders, denn es geht um die indivduellen Wünsche und Vorstellungen des Einzelnen

Wir Patientenverfügungsberaterinnen und -berater in der Zentralen Anlaufstelle Hospiz müssen uns gut auskennen. Denn tatsächlich gibt es nicht das eine Vorsorgedokument, das für jeden passt. Ein gutes Dokument zeichnet sich dadurch aus, dass es auf die individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse abgestimmt ist – denn jeder Mensch ist anders, hat seine eigenen Erfahrungen, Wünsche und Probleme. Generell regeln Vorsorgedokumente die letzte Phase des Lebens. Es kann um die letzten Tage, aber auch um Wochen, Monate oder Jahre gehen.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung hat man die Möglichkeit, eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen für den Fall, dass bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Bis zu dem Moment kann man die Verfügung jedoch jederzeit ganz oder in Teilen ändern.
Mit der Patientenverfügung gibt man Ärzten und Pflegekräften eine Handlungsmaxime für den Notfall an die Hand und entbindet Angehörige und Nahestehende von schwerwiegenden Entscheidungen mit hoher Tragweite.

Schon Hippokrates schrieb vor über 2000 Jahren: „Der Arzt muss dafür sorgen, dass das Heilbare nicht unheilbar wird. Im Unheilbaren muss er sich aber auskennen, damit er nicht nutzlos quält.“

Wir alle wünschen uns, bis zuletzt in Würde leben und im Anschluss, in Würde sterben zu können. Das Problem ist aber, dass durch den medizinischen Fortschritt die Zeitspanne zwischen Leben und Sterben künstlich verlängert werden kann. Da mag der Gedanke, an lebensverlängernde Apparaturen angeschlossen zu sein, die uns ohne Bewusstsein nicht sterben lassen, für manche unerträglich erscheinen. Das Sterben, das zum Leben dazugehört, erscheint in solchen Fällen unnatürlich, steril und von der Technik beherrscht. Und all dies muss der Patient, wehrlos und oft ohne Bewusstsein, in Kauf nehmen.

Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft?

Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit eine Patientenverfügung in Kraft tritt:

  • beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
  • aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig
  • Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
  • die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig

Habe ich mit der Patientenverfügung rundum vorgesorgt?

Nein, dazu sollten Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht verbinden. Darin benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Durch Ihren Auftrag wird er oder sie zu Ihrem Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen. Tauschen Sie sich gründlich mit ihm aus, damit er Ihre Behandlungswünsche kennt! So ist er oder sie am besten in der Lage, Entscheidungen in Ihrem Sinn zu treffen. Sie sollten eine Person wählen, der Sie vertrauen: Jemand, der Sie gut kennt und von dem Sie wissen, dass er sich gut informiert. Jemand, der kooperativ und durchsetzungsfähig ist und der es schafft, eine Entscheidung für Sie und nicht für sich selbst zu treffen.

Warum sollte ich meiner Patientenverfügung auch eine Beschreibung meiner persönlichen Wertvorstellungen beifügen?

Das „Herzstück “ einer Patientenverfügung sind die in der Anlage „Persönliche Wertvorstellungen“ niedergelegten Einstellungen und Aussagen zum eigenen Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen. Sie können für die Ärzte oftmals eine wichtige Entscheidungshilfe sein. Denn welche Ängste und Befürchtungen ein Mensch vor bestimmten Situationen hat und welchen Zustand ein Mensch als nicht mehr lebenswert betrachtet, ist eine sehr individuelle Wahrnehmung.
Von großer Bedeutung ist diese Anlage auch, wenn es z.B Auslegungsprobleme gibt oder die konkrete Situation nicht genau der in der Patientenverfügung genannten entspricht – also dann, wenn es gilt, den „mutmaßlichen Willen“ zu ermitteln.

Fortbildungen und Austausch für die Patientenverfügungsberater*innen

Das Team der Zentralen Anlaufstelle Hospiz ist offen für Menschen und ihre Bedürfnisse – auch in schwierigen Situationen – und wir empfinden unser Engagement als sehr bereichernd. Wir möchten dazu beitragen, dass jeder Mensch sein Lebensende würdevoll und gut versorgt verbringen kann. Dabei ist jede Beratung individuell und persönlich. Bei der Vielzahl an Gesprächen – die auch im Rahmen von Haus- und/oder Krankenhausbesuchen erfolgen – werden wir aber auch mit Ängsten, Sorgen sowie menschlichen Schicksalsschlägen und Leid konfrontiert. Sich dann im Team austauschen zu können, wirkt entlastend und tut gut.

Fortbildungen geben uns das notwendige Wissen, um ausführlich und fachkundig beraten zu können. Es ist wichtig, einen fundierten Einblick in Vorsorgemöglichkeiten geben zu können, damit der Ratsuchende – gut informiert – persönliche Entscheidungen treffen kann.

*Aktuell: Die Zentrale Anlaufstelle Hospiz hat eine Sondernummer zur Vorsorgeberatung für über 60jährige eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.

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