Keine Angst – es kommt keine breite Aufzählung der Änderungen, die es im letzten Jahr in diesem Gesetz gegeben hat. Doch zwei Themen sollte man schon zur Kenntnis nehmen:
1. Altersarmut und Hilfe zum Lebensunterhalt wünscht sich niemand, wenn nach 30, 40 oder mehr Berufsjahren das Rentenalter erreicht wird. Bisher wurden Renten aus einer privaten Rentenversicherung auf die Sozialhilfe angerechnet. Zukünftig bleiben ein Sockelbetrag und ein Teil der darüber liegenden privaten Rentenzahlung anrechnungsfrei. Auch wenn man heute schon ahnt, dass es im Alter finanziell nicht allzu rosig aussehen wird: Ignorieren hilft auch nicht (daher lesen Sie schnell weiter bei Punkt 2 – vielleicht lohnt sich eine private Rentenversicherung doch).
2. Ganz allgemein gesprochen: Für Arbeitgeber hat sich bisher eine private Rentenversicherung immer dann gelohnt, wenn nur der Arbeitnehmer allein einzahlt – durch die rund 20 Prozent Sozialversicherung, die auch der Arbeitgeber dabei eingespart hat.
Betriebliche Altersvorsorge im UNIONHILFSWERK
Das war und ist im UNIONHILFSWERK anders: Hier legt der Arbeitgeber schon lange 25 Prozent auf den Rentenbeitrag der Arbeitnehmer drauf (bei den Senioren-Einrichtungen ist es sogar noch etwas mehr) – wir bekommen also eine Art Zusatzrente über unseren Arbeitgeber. Insoweit kümmert es nur am Rande, dass alle Arbeitgeber ab 2019 verpflichtet sind, 15 Prozent zum Beitrag der Arbeitnehmer dazu zu geben (denn das sind immer noch 10 Prozentpunkte weniger, als das UNIONHILFSWERK heute schon zur Rentenversicherung zuschießt).
Wir sehen also: Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich! Wer jetzt Interesse bekommen hat, der ruft im Intranet seines Fachbereichs die „Dokumentenverwaltung“ auf und gibt das Suchwort „Altersvorsorge“ ein. Dort finden wir die Rufnummer unseres Versicherers – denn letztlich ist betriebliche Altersvorsorge ein Thema, bei dem die individuelle Beratung zählt.
Der Autor dieser Zeilen hat übrigens sofort nach der Probezeit einen Vertrag über eine betriebliche Altersvorsorge geschlossen. Wie sich die Zinsen am Kapitalmarkt entwickeln, bleibt natürlich offen. Doch der Arbeitgeberzuschuss von 25 Prozent ist eine Rendite, die sonst nirgendwo zu erzielen ist. Das ist nicht zuletzt für die Altersgruppe 50+ besonders interessant, die bis zur Auszahlung nicht mehr ganz so lange warten muss.
Zum Schluss sei gesagt: In diesem Blog ist es wie bei den Lottozahlen – alle Angaben sind ohne Gewähr. Wer es gern ganz rechtsverbindlich, schriftlich und auf 10 Jahre hochgerechnet hätte, lässt sich durch unseren Versicherer beraten.