Der Focus liegt in diesem Jahr auf den Angehörigen: Wie gingen sie damit um, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oder behinderte Menschen in ihrer Familie verfolgt wurden? Welche Unterstützung erhielten sie während der Zeit des Nationalsozialismus und danach? Wie gehen heute die Nachkommen der Opfer zwei oder drei Generation später mit der familiären Vergangenheit um?
Gedenkveranstaltung am 31. August und 01. September
Wie alles, was ein Besinnen und Zurückdenken in diese Zeit mit sich bringt, ist es eine Sensibilität, die uns sehr bewegt. In der Einladung zur Veranstaltung am 31. August und 1. September 2018 heißt es im Hinblick auf diese Themen deutlich: „Ein Urteil aus heutiger Sicht über diese Angehörigen zu fällen, die unter den unzumutbaren Bedingungen und Unrechtsverhältnissen lebten, ist nicht zulässig ohne eine differenzierte Betrachtung und Analyse“.
Am Freitag, den 31. August, findet von 13 bis 16:30 Uhr eine Veranstaltung mit Vorträgen, am 1. September die Gedenkveranstaltung vor der Philharmonie statt. Weitere Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung am 31. August finden Sie hier.