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Inklusion ist mehr als Fahrstühle einbauen

2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit bekennt sich Deutschland zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderung. Das Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Inklusion ist komplex. Sie ist mehr als Fahrstühle oder Rolltreppen einbauen, auch wenn dies ein wichtiger Beitrag zur Barrierefreiheit ist. Es geht um den Abbau von Hindernissen jeder Art und das Einfordern von Rechten.

Teilhabe ist ein Menschrecht
Jeder Mensch hat das Recht auf umfassende Teilhabe. Dazu gehört auch das Wahlrecht für Menschen mit geistiger Behinderung.

Wahlrecht für Menschen mit geistiger Behinderung

Vom Wahlrecht beispielsweise waren bis vor einigen Monaten Menschen mit geistiger Behinderung ausgeschlossen. Seit April können sie nun von diesem Recht Gebrauch machen. Das hat das Bundesverfassungsgericht einen Monat vor der Europawahl entschieden.

Workshops bereiteten auf die Wahl vor

Um Menschen mit geistiger Behinderung auf die Europawahl vorzubereiten, hat die Landeszentrale für politische Bildung Workshops durchgeführt. Mit Hilfe des Informationsheftes „Berlin für Europa – Ich wähle mit“ in leicht verständlicher Sprache wurden Hintergründe erklärt und die Abläufe der Wahl durchgespielt.

Rainer Köhn und Wolfgang Weigelt, Bewohner der Wohngemeinschaft des UNIONHILFSWERK in Moabit, haben an einem dieser Workshops teilgenommen. Für sie stellte die Europawahl bis zu diesem Zeitpunkt eine große Herausforderung dar. Im Workshop erfuhren sie, wie sie erkennen, welche Themen und Positionen die Parteien vertreten – die Grundlage dafür, sich ihre eigene Meinung zu bilden und herauszufinden. Rainer Köhn will, dass mehr für die Umwelt getan wird. “Das mit dem Plastik in den Meeren ist eine große Schweinerei.“ „Es müssen zudem mehr Radwege gebaut werden“, fordert Wolfgang Weigelt. „Auch die Gehwege müssen dringend saniert werden. Es gibt viele Stolperstellen“, ergänzt Rainer Köhn. Außerdem wurde die Wahl simuliert – mit Wahlkabinen, einem alten Wahlzettel und einer Wahlurne.

Fit für den Wahltag

Am Wahltag wussten Rainer Köhn und Wolfgang Weigelt daher, was zu beachten war. „Man durfte nur ein Kreuz machen und musste dann den Zettel in die Wahlurne stecken“, betonte Wolfgang Weigelt.

Das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung ist ein Meilenstein. Trotzdem ist der Weg zur umfassenden Inklusion noch weit.

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